Compliance
Code of Conduct
Als ein Unternehmen der Klosterfrau Healthcare Group, handeln wir nach unserem gruppenweitem Code of Conduct.
Sowohl mit unserem Code of Conduct als auch der Selbstverpflichtung in unserem Supplier Code of Conduct wollen wir, aufbauend auf diesen Erfahrungen, das Fundament für eine weitere erfolgreiche, nachhaltige Firmenentwicklung begründen und unser Selbstverständnis zur Berücksichtigung der Menschenrechte als auch des Umweltschutzes dokumentieren. Ergänzend zu unserem Code of Conduct, indem wir schon interne Verhaltensvorgaben auch bezüglich der Beachtung der Menschenrechte als auch zum Schutz unserer Umwelt gemacht haben, finden Sie unter diesem Unterpunkt „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ weitere Dokumente, die die spezifische Umsetzung der diesbezüglichen gesetzlichen Vorgaben dokumentieren.
Wir halten uns an unseren Verhaltenskodex und an unsere Selbstverpflichtung, nicht, weil wir es müssen, sondern weil wir es aus Überzeugung wollen, um auch zukünftig Ihnen helfen zu können.
Für Rückfragen steht der Chief Compliance Officer unter compliance@klosterfrau.com gerne zur Verfügung.
Sowohl mit unserem Code of Conduct als auch der Selbstverpflichtung in unserem Supplier Code of Conduct wollen wir, aufbauend auf diesen Erfahrungen, das Fundament für eine weitere erfolgreiche, nachhaltige Firmenentwicklung begründen und unser Selbstverständnis zur Berücksichtigung der Menschenrechte als auch des Umweltschutzes dokumentieren. Ergänzend zu unserem Code of Conduct, indem wir schon interne Verhaltensvorgaben auch bezüglich der Beachtung der Menschenrechte als auch zum Schutz unserer Umwelt gemacht haben, finden Sie unter diesem Unterpunkt „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ weitere Dokumente, die die spezifische Umsetzung der diesbezüglichen gesetzlichen Vorgaben dokumentieren.
Wir halten uns an unseren Verhaltenskodex und an unsere Selbstverpflichtung, nicht, weil wir es müssen, sondern weil wir es aus Überzeugung wollen, um auch zukünftig Ihnen helfen zu können.
Für Rückfragen steht der Chief Compliance Officer unter compliance@klosterfrau.com gerne zur Verfügung.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Ergänzend zu unserem Code of Conduct, indem wir schon interne Verhaltensvorgaben auch bezüglich der Beachtung der Menschenrechte als auch zum Schutz unserer Umwelt gemacht haben, finden Sie unter diesem Unterpunkt „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ weitere Dokumente, die die spezifische Umsetzung der diesbezüglichen gesetzlichen Vorgaben dokumentieren.
Für Rückfragen steht der Chief Compliance Officer unter compliance@klosterfrau.com gerne zur Verfügung.
Für Rückfragen steht der Chief Compliance Officer unter compliance@klosterfrau.com gerne zur Verfügung.
Hinweisgebergesetz
Viele Teile eines Compliance-Management-Systems befassen sich vorbeugend mit der Vermeidung von Compliance-Verstößen.
Dabei geht es wesentlich um die laufende Verbesserung der Prävention, um dadurch zukünftig Schäden von den Mitarbeitenden und dem Unternehmen abzuhalten.
Compliance-Verstöße können durch wiederkehrende oder stichprobenartige Prüfungen aufgedeckt werden.
Die Aufdeckung kann aber auch auf der anderen Seite durch gezielte Hinweise von Hinweisgebenden, auch „Whistleblower“ genannt, erfolgen. Hinweisgebende, gleich ob es sich um interne oder externe (z. B. bei Zulieferern, Kunden) Wissensträger handelt, können unter Umständen erhebliche Compliance-Verstöße dem Unternehmen zur Kenntnis bringen.
Die Einführung unseres Hinweisgebersystems erfolgt bereits vor Inkrafttreten des deutschen Gesetzes, da wir hierdurch das Vertrauen bei unseren Mitarbeitenden und unseren Kunden in die Regelkonformität unserer Unternehmen fördern wollen.
Wir haben uns nach der Prüfung verschiedener Anbieter für die „Hintbox“ des Unternehmens lawcode entschieden.
Dabei geht es wesentlich um die laufende Verbesserung der Prävention, um dadurch zukünftig Schäden von den Mitarbeitenden und dem Unternehmen abzuhalten.
Compliance-Verstöße können durch wiederkehrende oder stichprobenartige Prüfungen aufgedeckt werden.
Die Aufdeckung kann aber auch auf der anderen Seite durch gezielte Hinweise von Hinweisgebenden, auch „Whistleblower“ genannt, erfolgen. Hinweisgebende, gleich ob es sich um interne oder externe (z. B. bei Zulieferern, Kunden) Wissensträger handelt, können unter Umständen erhebliche Compliance-Verstöße dem Unternehmen zur Kenntnis bringen.
Die Einführung unseres Hinweisgebersystems erfolgt bereits vor Inkrafttreten des deutschen Gesetzes, da wir hierdurch das Vertrauen bei unseren Mitarbeitenden und unseren Kunden in die Regelkonformität unserer Unternehmen fördern wollen.
Wir haben uns nach der Prüfung verschiedener Anbieter für die „Hintbox“ des Unternehmens lawcode entschieden.